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Hartz IV

"Hartz IV" gehört zu den als "Hartz-Konzept" bezeichneten Vorschlägen der unter der rot-grünen Regierung eingesetzten Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die unter der Leitung von Peter Hartz, damals Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG und und 2007 wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe zu zwei Jahren verurteilt, tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte.

Anlass dafür war unter anderem das Bekanntwerden von geschönten Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über deren Vermittlungserfolge und das Misverhältnis des Umfangs Verwaltungspersonal (etwa 85.000) zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000).

Erklärtes Ziel des Hartz-Konzeptes war es, innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren.

Allein hier spricht der großartige Erfolg Bände: Die offizillen Arbeitslosenstatistiken werden auch heute noch gefälscht schwer geschönt, im Juni 2009 waren offiziell 3,4 Millionen, tatsächlich aber 4,5 Millionen Menschen in Deutschland erwerbslos!

Hartz I-III

Hartz I (ab Januar 2003) regelt u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur, die Einführung des Bildungsgutscheins und die Zeitarbeit mit Personal-Service-Agenturen (PSA).

Hartz II (ebenfalls ab Januar 2003) regelt u.a. die Beschäftigungsarten Minijob und Midijob, die Förderung der sogenannten "Ich-AG" (2006 zurückgenommen) und die Einrichtung von Jobcentern.

Mit Hartz III begann zum Januar 2004 die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit).

Hartz IV

Zum 1.Januar 2005 wurden folgende Empfehlungen umgesetzt:

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) wurden zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengeführt. Dessen Niveau liegt de facto unterhalb der bisherigen Sozialhilfe - zwar war diese nominell niedriger, konnte aber durch diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Schulbedarf, Wohnungserstausstattung, Kleidung weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt werden.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I wurde ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert, eine Verlängerung wird seitdem immer wieder diskutiert.

Die ursprünglichen Empfehlungen urden teilweise modifiziert umgesetzt bzw. im Laufe der Zeit modifiziert.

Das Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Das SGB II regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Gesetzliche Bestimmungen zur Förderung von Arbeitslosen findet man im SGB II und SGB III, Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II auf der Webseite von Harald Thomé.

Besonders empfehlenswert ist der ausführliche (und sehr aktuelle) Folienvortrag von Harald Thomé! [PDF, 2,7 MB]



Noch zu Ergänzen:
Informationen zum ALG II, zur "Bedarfsgemeinschaft" und zur Eingliederungsvereinbarung.