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Die 1-Euro-Jobs

Der größte Unmut der Arbeitslosen bei den "Hartz IV-Empfehlungen" betrifft die MAE-Maßnahmen, also die "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung", im Volksmund auch 1-Euro-Jobs genannt.

Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.
[§16d SGB II]

Vor allem in der Praxis verstoßen diese Arbeitsgelegenheiten häufig gegen das Recht, denn sie müssen die Kriterien der Zusätzlichkeit erfüllen und im öffentlichen Interesse stehen. Ein schönes Beispiel für diesen rechtswidrigen Umgang in der Praxis sieht man in der Reportage von Eva Müller, die im Juli 2009 in der ARD zu sehen war, so werden "1-Euro-Jobber" in der - sicherlich nicht gemeinnützigen bzw. dem öffentlichen Interesse stehenden - Produktion eingesetzt! Welche Arbeiten "fördungswürdig" sind wird im § 261 SGB III geregelt:

(1) Maßnahmen sind förderungsfähig, wenn die in ihnen verrichteten Arbeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse.

Auch werden, gerade in Gegenden mit hoher Arbeitslosigkeit, diese MAE-Maßnahmen sehr schnell verhängt - obwohl dies nicht im Sinne des Gesetzgebers ist:

Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
[§2 Abs. 1 (3) SGB II]

Desweiteren sollen MAE-Maßnahmen nachhaltig (also nach der Vermittlung und allen anderen Förderinstrumenten) und verhältnismäßig (Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, nicht die sinnlose oder willkürliche Abschiebung in Beschäftigungsmaßnahmen) sein, was in der Praxis häufig umgangen wird.

Darüberhinaus haben sich in der Praxis weitere Probleme mit den MAE-Arbeitsgelegenheiten ergeben, die kaum im Sinne des Förderns der Leistungsnehmer sein dürften: So wurden reguläre Arbeitsplätze abgebaut und durch "1-Euro-Jobber" ersetzt [ToDo: statistische Quellen], ferner wirken sie sich besonders in Ballungsgebieten, also Großstädten wie hier in Berlin, kontraproduktiv auf die Integration von ausländischen Mitbürgern aus. Gerade viele türkische weibliche Langzeitarbeitslose verrichten ihre Tätigkeit in türkischen Einrichtungen (Kitas, Moscheen) wo sie auf Grund des geringen Kontakts zu anderen Nationalitäten Sprachhemnisse nicht überbrücken können.

Um eines nochmal klarzustellen: Ich halte das Engagement von Menschen in gemeinnützigen Einrichtungen für wünschenswert, und wenn Langzeitarbeitslose für ihren Auwand entschädigt und sich nebenbei das - ohnehin geringe - ALG II aufstocken können muss dies nicht generell verteufelt werden. Dies kann aber allein auf freiwilliger Basis geschehen - Arbeitszwang unter dem Deckmäntelchen der Förderung und Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen hingegen darf es nicht geben!

Noch zu Ergänzen:
Beispiele für 1-Euro-Jobs, Möglichkeiten des Widerspruchs